Überprüfung der Verkehrssicherheit auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen
Sie als Betreiber einer öffentlich zugänglichen Spielplatzanlage sind verantwortlich für deren Verkehrssicherheit.
Entsteht durch die Nutzung dieser Anlage ein Sach- oder Personenschaden, sind Sie in der Beweispflicht.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Geräte und das Umfeld auf Verkehrssicherheit regelmäßig haben prüfen lassen.
Wir als FLL-zertifizierte Spielplatzkontrolleure übernehmen für Sie:
Sie erhalten von uns nach jedem Prüfvorgang ein Protokoll der Begehung. Schäden werden aufgeführt und mit einer Frist für die Beseitigung protokolliert.
Damit sind Sie der geforderten Nachweispflicht im vollem Umfang nach gekommen.
Referenzen